Generelles Toplandeverbot an Sonn- und Feiertagen auf dem Südstartplatz
Hallo Gleitschirm- und Drachenpiloten,
auf Grund des erhöhten Aufkommens von Gastfliegern und Jahreskarteninhabern entsteht vor allem an den Wochenenden und Feiertagen eine sicherheitsgefährdende Situation für Besucher des Hesselberges und der Flieger!
Aus diesem Grund hat der Aero-Sport-Club Hesselbergflieger bei der Jahreshauptversammlung ein generelles Toplandeverbot (Grundlage §1LuftVO) ! für alle Sonn- und Feiertage beschlossen. Das Toplandeverbot ist einzuhalten von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Landungen am Hang sind hier mit eingeschlossen und verboten!
Zum Landen muss an diesen Tagen der offizielle Landeplatz angeflogen werden!
Gleichzeitig soll auch nur noch ein Pilot startbereit an der Kante stehen und höchstens ein weiterer rückwärts versetzt aufziehen!
Diese Regelung gilt ab sofort für den Startbereich Süd und ist unbedingt einzuhalten!
Bei Verstößen muss mit sofortigem Flugverbot gerechnet werden!
Alle Gastmitgliedschaften sind auf Zeit, und können noch am selben Tag entzogen werden, wenn die Regeln nicht eingehalten werden .In diesem Fall nimmt sich der ASC das Recht diesen Fliegern keine Gastmitgliedschaft mehr zu ermöglichen oder weitere Startverbote auszusprechen.
Das Toplanden auf der Nordseite bleibt weiterhin gestattet, ist aber nur in der ausgewiesenen Zone (westlich der gedachten Linie Haselnussstrauch/Antenne) erlaubt!
>Aufziehübungen über das erforderliche Maß zur Stabilisierung des Schirmes sind zu unterlassen!
Das sogenannte Groundhandling, was natürlich zur Sicherheit beiträgt, sind in unserem Fluggelände im Startbereich Süd und Nord ebenfalls zu unterlassen.
Das gilt speziell für die gesamte Osterwiese.
(Dafür bitte den Landeplatz oder einen Ort, der nichts mit dem Fluggelände zu tun hat, nutzen!)
Aero-Sport-Club Hesselbergflieger wünscht euch einen schönen Flug …
Die Vorstandschaf